Bundesnetzagentur veröffentlicht Positionspapier zu technischen Einrichtungen bei EEG-Anlagen
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier zu technischen Einrichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) veröffentlicht. Damit bestehen nun klare Anforderungen an diese Einrichtungen. Das EEG sieht grundsätzlich für Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK-Anlagen technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne regeln kann.
Die technischen Einrichtungen sind für die Netzbetreiber ein wesentliches Element, um Einspeisemanagement-Maßnahmen durchzuführen. Nur so können bei Netzengpässen auch EEG- und KWK-Anlagen abgeregelt werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
Nach § 6 Abs. 1 EEG müssen Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt über technische Einrichtungen verfügen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt sieht § 6 Abs. 2 EEG grundsätzlich technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Das Positionspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.